Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dekoverleih

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Dekorationsartikeln sowie ergänzende Dienstleistungen zwischen Hazal Korkmaz, handelnd unter dem Namen „Decoration Vienna“ (nachfolgend „Vermieterin“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 

2.Vertragsschluss 

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots der Vermieterin durch den Mieter zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Mieter diese AGB an. 

3. Vermietung von Dekorationsartikel 

Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag rechtsgültig unterschrieben oder eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes geleistet hat. Mit Übergabe der Mietartikel beginnt der Mietzeitraum und endet mit Rückgabe der Mietartikel. 

4. Mietdauer 

Eine Mieteinheit beträgt 24 Stunden, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden weiteren Tag, an dem die Mietgegenstände nicht zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind Heiratsanträge: Hier spielt das Wetter eine entscheidende Rolle. Bei Nässe oder Wind, die die Dekoration beschädigen könnten, wird diese abgebaut. Bei schlechtem Wetter findet die Organisation grundsätzlich im Innenbereich statt. Darum muss sich der Mieter kümmern. Die Dekoration für den Antrag bleibt für die Dauer des Antrags und für die anschließenden Fotos bestehen. 

5. Preise 

Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. 

6. Pflichten des Mieters 

Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Bei Lieferung oder Abholung hat der Mieter oder eine bevollmächtigte Person die Ware persönlich entgegenzunehmen und unverzüglich zu prüfen. Mit der Übergabe beginnt die Haftung des Mieters für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Am vereinbarten Rückgabe- bzw. Abholtermin müssen die Mietgegenstände vollständig, gereinigt und sortiert bereitgestellt werden. 

7. Kaution 

Falls nicht anders vereinbart, wird eine Kaution in Höhe von 100,- EUR verrechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände durch den Vermieter zurück erstattet wird. Bei mangelhafter, defekter oder entwendeter Ware (zB. Diebstahl durch Dritte) wird der entstandene Schaden in entsprechender Höhe durch die Kaution verrechnet. Sollte der Schaden den Wert der Kaution übersteigen, behält sich Hazal Korkmaz vor, den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen.

8. Zahlungsbedingungen 

Ab Vertragsabschluss ist innerhalb von 4 Tagen eine Anzahlung fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag, einschließlich der Mietkosten und zusätzlicher auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf-und Abbau, Dekoration, etc.), ist bei Übergabe der Mietgegenstände in bar zu zahlen. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto oder anderen Rabatten zu begleichen. 

9. Stornierung, Terminänderung und höhere Gewalt 

    1.    Stornierungen durch den Auftraggeber
Eine Stornierung des Auftrages muss durch den Kunden schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung des erteilten Auftrags durch den Kunden werden 50% des Auftragswertes als Anzahlung einbehalten, um die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten abzudecken. Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Kunden storniert, fallen folgende Stornogebühren an, um bereits entstandene Aufwendungen und reservierte Kapazitäten auszugleichen:
 • bis zwei Monate vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes 
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Auftragswertes 
• bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Auftragswertes 

Eine bei Auftragserteilung erhobene Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes wird im Falle einer Stornierung mit den oben genannten Gebühren verrechnet.

    2.    Verhinderung der Leistungserbringung
Kann die Leistung aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. behördliche Sperren, Verkehrsbeschränkungen, Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Erkrankung des Auftraggebers oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), nicht erbracht werden,
gilt die Leistung dennoch als ordnungsgemäß angeboten, sofern der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit war oder eine zumutbare Alternative (Ort oder Termin) vorgeschlagen hat.
In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemäß § 1168 ABGB bestehen.

    3.    Verschiebung des Termins
Wird der Termin im Einvernehmen beider Parteien verschoben, bleibt der Vertrag aufrecht.
Eventuell entstehende Zusatzkosten (z. B. erneute Anfahrt, Anpassung der Dekoration oder Lagerkosten) werden gesondert verrechnet.


10. Lieferung 

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Die Transportkosten sind Pauschalpreise und fangen bei 30,00€ an. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden. Ab Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. 

11. Haftungsausschluss und Mietbedingungen 

Die angemieteten Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dekorationen und Hüpfburgen) sind nicht versichert. Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Haftung auf den Mieter über. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen – auch wenn diese durch Dritte oder durch Kinder verursacht werden. Eine Haftung des Vermieters für Verletzungen, Unfälle oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände entstehen, ist ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust von Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder mutwillige Zerstörung entstehen. 

12. Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen 

Von Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

13. Reinigung 

Die gemieteten Gegenstände müssen vom Mieter sorgfältig behandelt und vor Rückgabe grob gesäubert werden. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel können nach berechnet werden. 

14. Veröffentlichung 

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen. 

15. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. 

16. Datenschutz 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Nutzung dieser Daten für eigene Werbezwecke des Vermieters, insbesondere zur Zusendung von Angeboten und Informationen per E Mail oder Post, erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. 

17. Verwendung von Foto- und Videomaterial für Social Media 

Der Mieter erklärt sich mit Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (z. B. Heiratsanträge, Feiern, Dekorationsaufbauten) durch Hazal Korkmaz angefertigte Foto und Videoaufnahmen für Zwecke der Eigenwerbung verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok), auf der Unternehmenswebseite sowie in Werbematerialien (online und offline). Die Darstellung erfolgt stets in einem werblich-neutralen, respektvollen und ästhetischen Rahmen. Sofern auf dem Bild- oder Videomaterial Personen eindeutig erkennbar sind, bestätigt der Mieter, dass er deren Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung eingeholt hat bzw. einholen wird. Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: office@decorationvienna.com Wird keine Veröffentlichung gewünscht, ist dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall erfolgt keine Aufnahme oder Veröffentlichung personenbezogener Inhalte. 


18. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

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